| Besteuerung von Aktien |
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Anleger können grundsätzlich auf zwei Arten Gewinne mit Aktien erzielen. Zum einen sind es Kursgewinne, zum anderen eventuelle Dividendenausschüttungen der Aktiengesellschaften. Beide Formen sind nach dem Halbeinkünfteverfahren zu versteuern, ausgenommen sind jedoch Aktien die wenigstens 12 Monate gehalten wurden. Kursgewinne aus Aktien, bei denen diese Haltefrist erfüllt wurde, gelten als steuerfrei. Holen Sie sich die Börse ins Haus! Kursgewinne aus Aktienverkäufen sind zur Hälfte zu versteuern, wenn die Aktien weniger als 12 Monate im Besitz des Geldanlegers waren und die Gewinne wenigstens 1024 Euro (für Verheiratete gilt der doppelte Betrag) betragen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Verluste aus Aktiengeschäften geltend gemacht werden können.Erzielen sie zum Beispiel durch den Kauf und Verkauf der Aktie A einen Gewinn von 1500 Euro, realisieren aber gleichzeitig einen Kursverlust von 600 Euro aus einer Anlage in die Aktie B, ist der übrig gebliebene Gewinn von 900 Euro praktisch steuerfrei. Erzielen sie abzüglich der Verluste mehr als 1024 Euro Kursgewinne, ist der Betrag der Kursgewinne abzüglich der Kursverluste zu versteuern. Weitere Beispiele zum Thema Steuern sparen mit Aktien finden sie, wenn sie dem Link folgen.Kursverluste können auch in das vorhergehende oder das folgende Jahr übertragen werden, um sie mit den Gewinnen in diesem Steuerzeitraum zu verrechnen. Fusioniert die Gesellschaft deren Aktien sie halten mit einem anderen Unternehmen oder wird sie übernommen und dies durch einen Aktientausch realisiert, startet die 12 monatige Spekulationsfrist von vorn. Beim Erwerb von weiteren Aktien durch ein Bezugsrecht (bspw. Mitarbeiteraktien), gilt für diese der Erwerbszeitpunkt. Bonusaktien werden ähnlich einer Dividende behandelt und zur Hälfte besteuert. Bezugsrechte, beziehungsweise Einkünfte durch den Verkauf von Bezugsrechten, müssen ebenfalls versteuert werden, wenn sie innerhalb der 12 monatigen Haltefrist veräußert werden. Dividenden von Auslandsaktien werden teilweise schon im Heimatland besteuert, dies kann in Deutschland wiederum genutzt werden, um entstandene Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.
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