| Besteuerung von Anleihen |
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Theoretisch ist der Erwerb einer Anleihe eine klar überschaubare Angelegenheit. Der Käufer einer Anleihe erhält mit dem Erwerb das Versprechen des Emittenten, dass ihm das eingesetzte Kapital nach einer festgelegten Laufzeit zuzüglich einem festgelegten Zinsatz ausbezahlt wird. Hierfür gelten üblicherweise folgendeLaufzeiten:
In der Praxis ergeben sich allerdings deutliche Unterschiede, oftmals vorallem steuerlicher Natur. Seit 1999 gilt auch für Anleihen die Spekulationsfrist von 12 Monaten. Das heißt, der Unterschied zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis ist ab einer Haltefrist von 12 Monaten steuerfrei. Die jährlichen Zinsen aus Anleihen fallen allerdings nicht unter das Halbeinkünfteverfahren, sie werden im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalanlagen besteuert, wenn die Sparerfreibeträge überschritten wurden. Ein Sonderfall ergibt sich bei sogenannten Finanzinnovationen. Die Besteuerung dieser Anleihen richtet sich nach § 20 Abs. 2 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes. Hier wird die gesamte, bei der Ausgabe zugesagte, Rendite versteuert. Kann diese Rendite nicht nachgewiesen werden, wird der gesamte erzielte Gewinn versteuert. Finanzinnovationen sind:
Durch Finanzinnovationen können jedoch auch interessante Effekte erzielt werden. Zerobonds beispielsweise häufen die Zinszahlungen an, schütten also nicht periodisch aus. Diese Variante kann für Anleger mit einem aktuell hohen persönlichen Steuersatz interessant sein, da so die Einkünfte aus Kapitalanlagen um Jahre verschoben werden können, bis der persönliche Steuersatz beispielsweise im Ruhestand deutlich gesunken ist. Gerade bei Langläufern, also Nullkuponanleihen mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren, können sie so erhebliche Steuerersparnisse realisieren. Wenn sie Interesse an weiteren Informationen zum Thema Steuern sparen mit Anleihen haben, folgen sie dem Link.
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