| Rürup-Rente |
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Die Rürup Rente, auch Basisrente genannt, ist eine staatlich gefördert und kapitalgedeckte Altersvorsorge. Die Rürup Rente beinhaltet im Gegensatz zu einer privaten Rentenversicherung kein Kapitalwahlrecht und kann erst ab der Vollendung des 60. Lebensjahres in Form einer lebenslangen, monatlichen Rente ausbezahlt werden.
Insbesondere nicht gesetzlich rentenversicherte Selbstständige und Freiberufler, mit einem hohen steuerpflichtigen Einkommen, haben durch die Rürup Rente die Möglichkeit sich eine staatlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen. Vorausgesetzt der persönliche Steuersatz sinkt ab Rentenbeginn deutlich, kann die Rürup Rente durchaus eine rentable Form der Altersvorsorge sein. Finden Sie heraus, ob die Rürup Rente für Sie geeignet ist und lassen Sie sich ein Expertenangebot erstellen.Vorteile der Rürup Rente
Nachteile der Rürup Rente
Finden Sie heraus, ob die Rürup Rente für Sie geeignet ist und lassen Sie sich ein Expertenangebot erstellen. Förderungsfähige Sparformen der Rürup RenteDie Rürup Rente kann als Rürup Fondssparplan , als klassische Rentenversicherung oder als fondgebundene Rentenversicherung abgeschlossen werden. Steuerliche Behandlung der Rürup RenteDie Besteuerung der Rürup Rente untergliedert sich in zwei Phasen. In der Ansparphase werden die Beiträge steuerlich gefördert. Hierbei gelten die bereits erwähnten steuerlichen Staffelungen vn 60% ab 2005, zuzüglich weiteren 2% für jedes weitere Jahr. In der Auszahlungsphase müssen die monatlichen Leistungen gestaffelt versteuert werden. Der steuerpflichtige Anteil steigt, von 50% im Jahr 2005, jährlich um 2% bis zum Jahr 2020 an. Ab einschließlich 2021 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rürup Rente um weitere 1% pro Jahr. Bei einem Rentenbeginn ab 2040 sind die monatlichen Rentenzahlungen voll zu versteuern. |
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