Rürup-Rente
Die Rürup Rente, auch Basisrente genannt, ist eine staatlich gefördert und kapitalgedeckte Altersvorsorge. Die Rürup Rente beinhaltet im Gegensatz zu einer privaten Rentenversicherung kein Kapitalwahlrecht und kann erst ab der Vollendung des 60. Lebensjahres in Form einer lebenslangen, monatlichen Rente ausbezahlt werden.

Insbesondere nicht gesetzlich rentenversicherte Selbstständige und Freiberufler, mit einem hohen steuerpflichtigen Einkommen, haben durch die Rürup Rente die Möglichkeit sich eine staatlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen. Vorausgesetzt der persönliche Steuersatz sinkt ab Rentenbeginn deutlich, kann die Rürup Rente durchaus eine rentable Form der Altersvorsorge sein.

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Vorteile der Rürup Rente

  • Beiträge können (bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Verheiratete) steuerlich (in Form des Sonderausgabenabzugs) geltend gemacht werden
  • hierbei können ab 2005: 60 % der Beiträge angesetzt werden, in Folge steigt der ansetzbare Betrag jährlich um 2% (62% für 2006)
  • die Basisrente ist während der Ansparphase nicht pfändbar und wird im Falle von Langzeitarbeitslosigkeit nicht als Vermögen angerechnet
  • Beiträge können in Form eines Banksparplans oder auch fondsgebunden angelegt werden

Nachteile der Rürup Rente

  • kein Kapitalwahlrecht, Auszahlung erfolgt frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres
  • die Rentenauszahlungen müssen versteuert werden
  • eine Rürup Rente kann nicht beliehen, vererbt oder verschenkt werden. 
  • im Todesfalle des Versicherten verfallen die eingezahlten Beiträge, es kann jedoch anbieterabhängig eine Hinterbliebenenrente in Form einer Zusatzversicherung vereinbart werden (durch diese entstehen jedoch einerseits weitere Kosten, andererseits wird nur ein Teil des eingezahlten Kapitals ausbezahlt)

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Förderungsfähige Sparformen der Rürup Rente

Die Rürup Rente kann als Rürup Fondssparplan , als klassische Rentenversicherung oder als fondgebundene Rentenversicherung abgeschlossen werden.

Steuerliche Behandlung der Rürup Rente

Die Besteuerung der Rürup Rente untergliedert sich in zwei Phasen.

In der Ansparphase werden die Beiträge steuerlich gefördert. Hierbei gelten die bereits erwähnten steuerlichen Staffelungen vn 60% ab 2005, zuzüglich weiteren 2% für jedes weitere Jahr.

In der Auszahlungsphase müssen die monatlichen Leistungen gestaffelt versteuert werden. Der steuerpflichtige Anteil steigt, von 50% im Jahr 2005, jährlich um 2% bis zum Jahr 2020 an. Ab einschließlich 2021 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rürup Rente um weitere 1% pro Jahr. Bei einem Rentenbeginn ab 2040 sind die monatlichen Rentenzahlungen voll zu versteuern.