Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer ist eine Quellensteuer, dass heisst sie wird direkt an der Quelle (dem Kreditinstitut) in Form eines dreißigprozentigen Zinsabschlags abgeschöpft. Die Kapitalertragssteuer fällt für alle Zinsen aus Kapitalanlagen an. Wer Steuern sparen will, muss folgende Dinge beachten.

Dem Sparer steht ab 2007 jährlich ein Sparerfreibetrag von 750 Euro für Alleinstehende und 1.500 Euro für Verheiratete zu. Diese Sparerfreibeträge werden von den Kreditinstituten jedoch erst dann berücksichtigt, wenn sie einen Freistellungsauftrag erteilen. Anfallende Zinsen, für die kein Freistellungsauftrag vorliegt, werden mit einem dreißigprozentigem Abschlag belegt. Der Sparer kann sich zuviel gezahlte Gelder jedoch im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung zurück holen. Freistellungsaufträge können sie auf verschiedene Kreditinstitute verteilen, es empfiehlt sich diese jedoch gut zu kalkulieren.

Kapitalertragssteuer - So funktioniert es 

Das Verfahren funktioniert wie folgt. Ist kein Freistellungsauftrag eingerichtet oder selbiger bereits erschöpft, führt das Kreditinstitut zunächst 30 % der Zinserträge an das Finanzamt ab. Der Sparer kann nun im Rahmen der Lohnsteuererklärung von seinen Sparerfreibeträgen zuzüglich 51 Euro Werbungskostenpauschbetrag Gebrauch machen. Es ergeben sich folgende Freistellungsvolumen: 801 Euro für Alleinstehende, 1.602 Euro für Verheiratete.

Liegen die zu versteuernden Einkünfte aus Kapitalanlagen unter diesen Beträgen, erhält der Steuerzahler die an das Finanzamt abgeführten Beträge zurück. Zinserträge die über diesen Freistellungsvolumen liegen, müssen nach dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Folgende zwei Szenarien wären denkbar:

Vorgang

Betrag

Einkünfte aus Kapitalvermögen780 Euro
abzüglich Sparerfreibetrag750 Euro
abzüglich Werbungskostenpauschbetrag51 Euro
zu versteuernde Einkünfte aus Kapitalvermögen
0 Euro

 

Vorgang

Betrag

Einkünfte aus Kapitalvermögen5.000 Euro
abzüglich Sparerfreibetrag750 Euro
abzüglich Werbungskostenpauschbetrag51 Euro
zu versteuernde Einkünfte aus Kapitalvermögen
4.149 Euro
Kapitalertragssteuer bei persönlichem Steuersatz 25 %
1.037,25 Euro

Kapitalertragssteuer - Ausnahmen

Der Zinsabschlag entfällt allerdings, wenn:

  • der Zinssatz nicht mehr als ein Prozent beträgt
  • bei Zinserträgen aus Bausparverträgen, wenn man eine Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie erhält
  • die Zinserträge unter zehn Euro im Jahr liegen